Teilanerkennung für Akupunktur

Die gesetzlichen Krankenkassen werden ab Herbst die Kosten der Akupunktur bei chronischen Knie- und Rückenschmerzen übernehmen. Bei allen anderen Erkrankungen bleibt diese Form der Schmerzbehandlung auch weiterhin von der Erstattung ausgenommen. Kassenärzte stellen sich gegen diese Entscheidung
Der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschuss Hess verteidigt diese Entscheidung

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