In den vergangenen Monaten haben vermehrt Betriebskrankenkassen (BKK) und AOK qualifizierten Taijiquan- und Qigong-Lehrern oder -Kursleitern die Anerkennung verwehrt oder gar aberkannt.
Dies geschieht zum Einen, weil BKK und AOK eine andere Lesart des aktuellen Handlungsleitfadens für Präventionsangebote als die VdAK-Kassen umsetzen (Grundberuf + 500 Std. Ausbildung analog Yoga – siehe DDQT-Merkblatt Krankenkassen), zum Anderen, weil sie vermehrt auf zentrale Datenbanken setzen, die Einzelfallentscheidungen nicht mehr flexibel handhaben.
Der Bundesverband der BKK hat z.B. eine Dienstleistungsgesellschaft beauftragt, eine Datenbank zu führen, die entsprechend der o.g. Lesart kostenpflichtig Kursanbieter listet.
Die „Team Gesundheit GmbH“ in Bremen erhebt pro angebotenem Kurskonzept eine Gebühr von 20 € für das Prüfen und Verwalten von Daten ohne Fachkenntnis unserer Methoden. Der Betrag wird auch bei einer Ablehnung eingefordert.
Eingangs wird eine Prüfung vorgenommen, bei der, neben einer Prüfung des Kurskonzeptes, alle relevanten Ausbildungsnachweise entsprechend den Richtlinien nach § 20 SGB V samt Steuernummer eingereicht werden müssen, die dann nach formell einheitlich angelegten Kriterien bemessen werden.
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