
Solche werden inzwischen auch an diversen Instituten oder privaten Einrichtungen angeboten. Die Berufsausbildung unterliegt bisher noch keinen festgelegten Kriterien. Die Krankenkassen legen etwas vor, der DDQT erstellt Leitlinien, aber jeder Ausbilder, also der in der Hierarchie darüber liegende Beruf , kann noch immer machen, was er/sie will. Vielleicht ist das in einem gewissen Rahmen auch gut so. Aber das ist eine andere Diskussion als jene, die hier angestoßen werden soll.
Wer auf einen Beruf vorbereitet, kann, wenn die zuständige Behörde mitspielt, von der Umsatzsteuer befreit werden. Ein wichtiger Zustand, bedeutet er doch 19% niedrigere Kosten für den Auszubildenden, oder andersrum, 19% höhere Einnahmen.
Genügten den Finanzämtern bisher die Anerkennung der Bildungseinrichtungen, so ist nach neuerem Urteil (bfhVR405)nun die natürliche Person, also der auf einen Beruf vorbereitende Lehrer, persönlich als solcher anzuerkennen. Das aber wird für einen Beruf ohne festes Berufsbild, ohne klare Ausbildungsrichtlinien ein schwieriges Unterfangen.
Oder hat da jemand schon positive Erfahrungen, die er oder sie bereit ist, mit zu teilen?
http://www.bfhurteile.de/VR405.htm
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